Offsetdrucker gesucht!

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams einen Offsetdrucker oder eine Offsetdruckerin der/die schon einmal mit GTOZ und GTOV gearbeitet hat. Einfach anrufen.

Druckerei Otto

seit 1992

Konstanz, Telefon 07531-50547

wir machen Offsetdruck, Druckveredelungen, Etiketten, …

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seiten ist:

Druckerei Otto

Inhaber Stefan Otto

Max-Stromeyer-Str. 37

78467 Konstanz

Telefon +49 (0)7531 50547
Telefax +49 (0)7531 68798
info@druckereiotto.de

Ust. ID-Nr. DE 184379317

Vertreter im Sinne des MdStV:

Stefan Otto
Stefan.Otto@druckereiotto.de

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Adresse:

Druckerei Otto
Max-Stromeyer-Str. 37
78467 Konstanz

Telefon: 07531 / 50547
Telefax: 07531 / 68798

Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an:

info@druckereiotto.de

Druckanfragen richten Sie bitte an Herrn Stefan Otto Stefan.Otto@druckereiotto.de

Sie dürfen aber selbstverständlich auch persönlich bei uns in der Druckerei Otto in Konstanz vorbeikommen.

Datenschutz formal

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung für druckereiotto.de

Auf dieser Seite informieren wir zum Datenschutz in unserem Unternehmen bezogen auf unsere Webseite druckereiotto.de. Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

  • Stefan Otto

  • info@druckereiotto.de

  • weitere Angaben, siehe auch Impressum

Ihre Rechte bezüglich der Datenverarbeitung (dies ist Pflichttext)

Wir verarbeiten keine(!) Daten

Unsere Informationsseiten sind nutzbar ohne identifizierbare persönliche Angaben zu machen. Auch bei weiteren Funktionen, wie z.B. bei unserem Kontaktformular erheben wir keine identifizierbaren personenbezogenen Daten.

Bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage verwenden wir die von Ihnen angegebene Email-Adresse um ihnen zu antworten, – sonst würden Sie ja keine Antwort erhalten können.

Persönliche Angaben über Wohnort, Alter, Branchenzugehörigkeit etc erfragen und erhalten wir von Ihnen nicht. (Es ist für uns auch nicht wirklich relevant, ob Sie im Kontaktformular Ihren Namen mit Michaela Müller oder mit Petrosilius Zwackelmann angeben.)

 

Es folgt nun Pflichttext, den wir laut EU-Verordnung so schreiben müssen:

Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und unter Berücksichtigung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) https://dejure.org/gesetze/DSGVO. Wir nutzen Ihre persönlichen Daten ausschließlich für die Abwicklung der angegebenen Zwecke. Ihre Daten geben wir grundsätzlich nicht weiter. Ausnahmen hiervon machen wir nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Daten weiter zu geben.

Wir speichern Ihre Daten nur soweit wie nötig. Selbstverständlich können Sie jederzeit Auskunft bekommen, welche Daten wir gespeichert haben. Wenn Sie Ihre Daten korrigieren oder löschen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wir löschen Ihre Daten soweit wir das nach gesetzlichen Regeln dürfen.

 

Weitergabe von Daten

Daten, die wir selbst erheben, geben wir grundsätzlich nicht weiter. Ausnahmen hiervon machen wir nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Daten weiter zu geben. Wir speichern Daten nach der europäischen DSGVO und innerhalb der EU.

Ende des Pflichttextes.

Cookies

Wir verwenden keine Cookies. Auf die Cookies die Google und unser Webhoster Strato verwendet, haben wir keinerlei Einfluß, auf die daraus resultierenden Auswertungen haben wir keinerlei Zugriff.

Daten von Drittanbietern

  • Lassen wir keine erheben und erhalten wir auch keine.

Datenschutz real

Die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO gilt offiziell zwar als eine der schärfsten der Welt. Jedoch kann und muss sie faktisch als Bürokratieauswuchs und als weitestgehend nutzlos eingestuft werden.

Es fehlt dieser Verordnung mangels entsprechender Organe auf Europäischer Ebene zunächst einmal an demokratischer Legitimation. Ungeachtet dessen drohen den in Europa tätigen Wirtschaftsteilnehmern und Homepagebetreibern drakonische Strafen. Während gleichzeitig umfassende Rechtsunsicherheit herrscht. Davon profitieren in großem Umfang scheinjuristische, wertschöpfungsfreie Zertifizierungsunternehmen.

Die faktische Nutzlosigkeit der DSGVO beruht (mindestens) auf folgenden drei Sachverhalten:

1.) Sehr viele Computer haben in Punkto Datenschutz ein massives ‚Userproblem‘. Soll heißen: Sehr viele NutzerInnen stellen in sozialen Netzwerken in großem Umfang persönliche Informationen ins Netz. Damit ist unvermeidlich jedweder Datenschutz für die Katz. Oder anders formuliert: „Wir teilen, sie herrschen.“ (Dota)

2.) Die großen US-amerikanischen Datenkonzerne (Google, Facebook, You Tube, Amazon etc.) stören sich nicht groß an der europäischen DSGVO. Sie generieren weiter immer umfassendere Userprofile.

3.) Es gibt gar kein europäisches Internet. Es gibt nur ein US-amerikanisches Internet. Europäische Regulierungsbehörden haben keinerlei Kenntnis und Kontrolle darüber, in welchem Umfang US-amerikanische Behörden und Dienste (unter Mißachtung der DSGVO) Kommunikation über das Internet erfassen und analysieren. Seit Edward Snowden wissen wir immerhin, dass die NSA nicht nur das Handy der Bundeskanzlerin abhört, sondern dass zu ihren zentralen Aufgaben auch Wirtschaftsspionage und Industriespionage gehört.

AGBs

Die derzeit gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Offset Druckerei Otto in Konstanz:

1. Allgemeines

1.1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.

Bedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, wenn die Druckerei Otto sie schriftlich anerkannt hat. Wir widersprechen ausdrücklich der Anwendung und Einbeziehung jedweder allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers.

2. Angebote

2.1. Die Angebote der Druckerei Otto sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Annahmefrist.

3. Abschlüsse

3.1. Als Auftraggeber/in wird nur eine natürliche Person akzeptiert.

3.2. Nichtanerkennungen von Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen,

sie entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

4. Preise

4.1. Die Preise sind netto Kasse zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie beinhalten, sofern nichts anderes vereinbart ist, Lieferung ab Druckerei. Sämtliche Nebenkosten, wie zum Beispiel Versand und Versicherung der Ware, gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Zahlungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart:

30 Tage netto nach Rechnungsdatum

10 Tage mit 2% Skonto nach Rechnungsdatum.

5.2. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten bei Rechnungsbeträgen über 2500,00 Euro folgende Zahlungsbedingungen:

1/3 bei Bestellung

1/3 bei Versandbereitschaft

1/3 30 Tage nach Rechnungsdatum oder 10 Tage mit

2% Skonto auf den Gesamtbetrag nach Rechnungsdatum.

5.3. Alle Zahlungen des Bestellers werden auf die älteste Forderung im Kontokorrentverhältnis verrechnet.

5.4. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.5 Bei Zahlungseinstellung, Vergleichsverfahren oder Konkurs des Bestellers sind Forderungen der Druckerei Otto sofort fällig.

5.6. Die Druckerei Otto ist berechtigt, Vorauskasse oder eine sonstige übliche Sicherheit der Forderung zu verlangen. Sollten, gleichgültig aus welchem Grunde, Schwierigkeiten bei der Transferierung des Rechnungsbetrages auftreten, so gehen die dadurch entstehenden Nachteile zu Lasten des Bestellers.

6. Lieferfristen

6.1 Die angegebenen Lieferfristen und -termine sind für die Druckerei Otto unverbindlich, es sei denn, daß die Druckerei Otto eine schriftliche Zusage eines Fixtermines gegeben hat. Eine Verbindlichkeit für rechtzeitige Beförderung übernimmt die Druckerei Otto nicht.

6.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Druckerei Otto, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige Umstände gleich, die die Druckerei Otto nicht zu vertreten hat, und zwar einerlei, ob sie bei der Druckerei Otto, den Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten.

6.3 Wird die Lieferung auf Wunsch bzw. durch Gründe des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend nach einem Monat nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet.

7. Abnahme

7.1. Der Besteller hat die Lieferung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und der Druckerei Otto Mängel, für die die Druckerei Otto verantwortlich ist, unverzüglich bekanntzugeben.

7.2 Hat der Besteller die Ware in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit dem Beginn der Benutzung als erfolgt.

8. Versand und Gefahrenübergang

8.1. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht demzufolge mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Druckerei Otto noch andere Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten, übernommen hat.

8.2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die Druckerei Otto nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

8.3. Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung hat der Besteller der Druckerei Otto rechtzeitig bekanntzugeben. Versicherungen irgendwelcher Art werden nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers abgeschlossen.

8.4. Erforderliche Verpackung wird, wenn nichts anderes vereinbart, nicht berechnet und auch nicht zurückgenommen.

8.5. Bei Lieferung frei Verwendungsstelle ist der vereinbarte Preis stets frei Lieferfahrzeug an befahrbarer Straße ebenerdig angefahren.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Druckerei Otto gegen den Besteller in unumschränktem Eigentum der Druckerei Otto und unterliegt der Unpfändbarkeit.

Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn dem Besteller ein Ziel für die Zahlung gewährt ist.

9.2. Wird die Ware weiterverkauft, so gilt die hierdurch entstehende Forderung an den Dritten als auf uns übergegangen. Unbeschadet dessen ist die Druckerei Otto berechtigt unbezahlte Ware wieder in Besitz zu nehmen.

9.3. Wenn die Druckerei Otto den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn die Druckerei Otto dieses ausdrücklich schriftlich erklärt. Das Recht des Bestellers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.

10. Gewährleistung

10.1. Bei Fehlern, die die Druckerei Otto zu vertreten hat, ist die Druckerei Otto nur zu einer schnellstmöglichen Ersatzlieferung verpflichtet. Folgekosten, wie Maschinenstillstand oder Weiterverarbeitungskosten etc. werden nicht übernommen.

Ein begründeter Mangel an der Ware ist unverzüglich schriftlich zu melden. Schlägt eine Nachbesserung fehl, steht dem Besteller unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche das Recht zum Vertragsrücktritt zu.

11. Sonstiges

11.1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

11.2. Auf den Vertrag und seine Durchführung findet das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11.3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich. An die Stelle unwirksamer Bedingungen sollten solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

11.4. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Druckerei Otto.

11.5. Dem Besteller ist bekannt, daß wir seine Daten EDV-mäßig speichern.

11.6. Soweit Lieferungen an Nichtkaufleute erfolgen, gelten diese Geschäftsbedingungen mit der Maßgabe, daß anstelle der Regelungen, die mit § 9, 10 und 11 AGB-Gesetz vom 29.06.2000 nicht im Einklang stehen, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen (§ 459 ff. und § 635 ff. BGB) treten.

12. Gerichtsstand

12.1. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse sowie Mahnverfahren – ist der Gerichtsstand Konstanz.

Gültig seit April 2004